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Wettbewerbe mit SMS
Immer mehr Wettbewerbe werden
via SMS veranstaltet. Das ist grundsätzlich für den
Durchführenden ganz einfach: Die Teilnehmer in ihrer
Gesamtheit bezahlen an sich gleich die Preise selbst. Doch
auch juristisch sind solche Wettbewerbe nicht ganz unproblematisch.
Nachfolgend eine Zusammenstellung aus unserer Sicht.
Grundsätzlich sind in der Schweiz Lotterien verboten.
Als lotterieähnlich und
damit ebenfalls verboten, gelten Wettbewerbe die kumulativ folgende Merkmale aufweisen
· Die Teilnahme
am Wettbewerb ist nur nach Leistung eines Einsatzes oder nach
Abschluss eines Rechtsgeschäftes möglich (Beispiele:
Kauf einer Ware, Dienstleistung).
· Den Teilnehmenden winkt ein Gewinn, der in einem vermögenswerten
Vorteil besteht. Das kann sein: Geld, Ware, Dienstleistung, Vergünstigung,
Gutscheine usw.
· Der Veranstalter schliesst ein eigenes Risiko aus, indem
er Art und Umfang der Gewinne von vornherein festlegt. Also genau
bezeichnete Gewinne angibt.
· Der Entscheid welche Teilnehmer den Gewinn erhalten und/oder
wie hoch der Gewinn ist, hängt wesentlich vom Zufall oder
von den Umständen ab, die der Teilnehmer nicht kennt.
Zufallseinfluss
Er hat dann einen wesentlichen
Einfluss, wenn er alleine entscheidet, welcher Teilnehmer den
Gewinn erhält. Muss eine Wissensfrage beantwortet werden,
hängt diese in der Regel nicht vom Zufall ab. Der Zufall
kommt dann zum Zug, wenn eine Auslosung unter allen richtigen
Lösungen gemacht wird.
Versteckte
Einsätze
Vereinfacht kann man sagen:
Man muss gratis teilnehmen können. Ohne vorher etwas zu kaufen
usw. Dabei sind aber auch versteckte Einsätze relevant. Dazu
zählen auch höhere Gebühren als normale Telefongebühren.
Viele Anbieter verwenden heute Kurznummern (SMS), bei denen ebenfalls
ein Mehrwert verrechnet wird (sog. Premium-SMS). Kann nur so am
Wettbewerb teilgenommen werden, dann liegt ein versteckter Einsatz
vor. Kein Einsatz aber liegt vor, bei normalen Gebühren,
Porto oder anderen Transportkosten.
Unentgeltliche
Teilnahme
Ein Wettbewerb bei
dem Zufall einen wesentlichen Einfluss auf den Gewinn hat
kann rechtskonform werden, wenn gleichzeitig ein Weg zur unentgeltlichen
Teilnahme ermöglich wird. Auch dies ohne versteckten Einsatz!
In der Werbung muss ausdrücklich der Hinweis stehen, dass
man gratis teilnehmen kann. Sei es per Fax., E-Mail, Postkarte,
Brief usw. Alle Teilnehmer müssen die gleichen Chancen haben.
Klare Information
Bei Premium-SMS müssen
die Teilnehmenden klar, deutlich und gut sichtbar darüber
informiert werden, wie viel ihnen pro SMS verrechnet wird.
Fazit: Wettbewerb-Anbieter,
bei denen der Zufall wesentlich über den Erwerb und/oder
die Höhe des Gewinns entscheidet und an denen mit
Premium-SMS mitgemacht werden kann sollten prüfen:
· ist die Teilnahme auch unentgeltlich möglich?
· werden dieselben Gewinnchancen bei unentgeltlicher Teilnahme
geboten?
· sind die SMS-Kosten klar und deutlich?
· wird (auch) über die unentgeltliche Teilnahme informiert?
Weitere ausführliche,
verbindliche Informationen
Bundesamt für Justiz
www.ofj.admin.ch
Tipp aus unserer Praxis
Vergessen Sie auf Coupons
usw., nicht anzugeben: Teilnahmebedingungen, Termin. Ausschluss
des Rechtsweges. Preise können nicht in Bar ausbezahlt werden.
Alle Teilnehmer anerkennen die Bestimmungen (Bedingungen). Über
den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Gewinner
werden persönlich benachrichtigt.
Das erspart Ihnen zwar nicht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen,
aber je nachdem viele, viele Umtriebe, Telefonate, Korrespondenz
usw. mit verärgerten Teilnehmern ...
... und fragen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker sondern
einen Anwalt um ganz sicher zu sein.
SE&O
© Ueli Wolfensberger, August 2006
Nachtrag TV-Gewinnspiele
legal
(Gemäss NZZ vom 22.
9. 06)
Die ineraktiven Gewinnspiele von Viva Schweiz und Sat 1 verstossen
laut Bundesgericht nicht gegen das Lotteriegesetz. Der Verdacht
auf die ungleichen Gewinnaussichten können entgegen der Einschätzung
früherer Instanzen nicht damit begründet werden, Internet
und WAP * seien weniger verbreitet als die Telefonanschlüsse.
*WAP steht für Wireless Application Protocol und ist ein
Standard für die drahtlose Übertragung von Informationen.
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